Die methodische Begutachtung erfolgt durch ein [Methodenzentrum], welches nicht in die Beratung der Antragsteller eingebunden war.
Die inhaltliche Begutachtung erfolgt durch einen externen [Fachgutachter].
Die Gutachten werden nach standardisierten Kriterien erstellt.
Den Antragstellern wird empfohlen, sich über die Begutachtungskriterien anhand der Begutachtungsformulare, die hier heruntergeladen werden können, zu informieren.
[Beurteilungskriterien für Projektskizzen]
PDF-Dokument (48 kB)
[Beurteilungskriterien für Methodengutachten]
PDF-Dokument (51 kB)
[Beurteilungskriterien für inhaltliche Gutachten]
PDF-Dokument (48 kB)