Für die Antragstellung auf Forschungsförderung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die Antragstellung ist ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail) möglich.
Zunächst wird bei der Geschäftstelle eine [Projektskizze] eingereicht. Diese wird bezüglich der Übereinstimmung mit den Zielen der Förderung, der Forschungsmethodik und des vorgesehenen Finanzierungsrahmens geprüft.
In der zweiten Stufe wird der Antragsteller zur Abgabe eines [ausführlichen Antrags] aufgefordert.
Für Projektskizze und Langantrag liegen obligatorische Formulare bereit, die der Geschäftstelle per E-Mail zugesandt werden.
Im Antragsverfahren sind jederzeit [Beratungen] möglich.
Die externe zweifache [Begutachtung] ist Standard.