Anträge auf Forschungsförderung
im Rehabilitations-Forschungsnetzwerk der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland
durchlaufen ein
formelles Verfahren der Prüfung und Begutachtung durch
Geschäftstelle, Methodenzentren und Gutachter. Am Ende steht die
Genehmigung oder die Ablehnung durch
den Lenkungsausschuss.